Wenn junge Unternehmen scheitern – Gründe und Gegenmaßnahmen
In einer Zeit großen Umschwungs ist es nicht ungewöhnlich, dass junge Unternehmen besonders unter Anspannung stehen. Bei manchen wird der Druck zu groß und sie…
In einer Zeit großen Umschwungs ist es nicht ungewöhnlich, dass junge Unternehmen besonders unter Anspannung stehen. Bei manchen wird der Druck zu groß und sie…
Durch die Einführung der ESG-Richtlinien besteht für viele Unternehmen Anlass zu einer Ausrichtung des Controllings auch auf Nachhaltigkeitsaspekte. Um zu erkennen, ob sie nachhaltig wirtschaften,…
Viele mittelständische Unternehmen befinden sich zurzeit in einer Umbruchphase. Der Generationenwechsel ist in vollem Gange und zahlreiche Inhaber stehen vor der Aufgabe, das Unternehmen an…
ABG Steuer darf sich in diesem Jahr gleich mit drei Auszeichnungen präsentieren. Die Labels würdigen die Bemühungen unserer Kanzlei bei den Themen Steuerberatung, Digitalisierung und Familienfreundlichkeit. Erfahren Sie hier mehr über die jeweiligen Siegel.
Bis Anfang 2023 mussten Mieter die CO2-Abgabe für das Heizen mit fossilen Brennstoffen noch allein leisten. Dies hat sich nun geändert – ein neues Gesetz regelt die Aufteilung. Der Tenor dabei: Je energieeffizienter ein Gebäude ist, desto geringer ist der Anteil des Vermieters. Das gilt allerdings nur für Wohnimmobilien. Bei gewerblichen Objekten wie Büros gibt es bisher nur eine Übergangslösung. Wir erklären die Hintergründe im Beitrag.
Kürzlich hatte der Bundesfinanzhof zwei Entscheidungen zur Organschaft veröffentlicht. Sie betreffen einerseits die finanzielle Eingliederung einer Organgesellschaft in einen Organträger. Zum anderen geht es um ein Ersuchen an den Europäischen Gerichtshof bezüglich der Besteuerung von Innenumsätzen.
Auch Arbeitgeber können ihrer Belegschaft das sogenannte „49-Euro-Ticket“ als Benefit gewähren – und dabei Steuern und Sozialversicherungsabgaben sparen.
Mehr zur Entscheidung des Bundesfinanzhof bezüglich der steuerlichen Befreiung bei Mutterschaftszuschüssen an selbstständige Frauen.
Im Rahmen des Employer Brandings, als zusätzliche Anreize sowie Würdigungen der Leistungen der Belegschaft, sind Gutscheine und Geldkarten beliebt. Bis zu einem bestimmten Wert werden diese Leistungen sogar steuerlich und sozialversicherungspflichtig begünstigt. Dennoch ist dabei einiges zu beachten