Hilfen für Unternehmen und Privathaushalte: Das gilt 2023
Der Beitrag gibt einen Überblick über einige Hilfen für Unternehmen, die im Jahr 2023 greifen.
Der Beitrag gibt einen Überblick über einige Hilfen für Unternehmen, die im Jahr 2023 greifen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit – im Streitfall solche aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage – stehen bei Überschreiten der sogenannten Bagatellgrenze der Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht entgegen.
Als Teil des im September beschlossenen dritten Entlastungspakets kommt seit Oktober dieses Jahres die Inflationsausgleichsprämie zum Tragen. Die Bundesregierung hat mit diesem Instrument für Arbeitgeber eine freiwillige Möglichkeit geschaffen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den enormen Preissteigerungen im Zuge der Inflation zu entlasten.
Als Teil des im September beschlossenen dritten Entlastungspakets kommt seit Oktober dieses Jahres die Inflationsausgleichsprämie zum Tragen. Die Bundesregierung hat mit diesem Instrument für Arbeitgeber eine freiwillige Möglichkeit geschaffen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den enormen Preissteigerungen im Zuge der Inflation zu entlasten.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat auf die unterschiedliche Sichtweise zur steuerlichen Behandlung des Nutzungsersatzes bei Rückabwicklung eines Darlehensvertrags hingewiesen.
Angesichts der Energiekrise sind weitere Entlastungen angekündigt oder auf den Weg gebracht worden. Wichtige Neuerungen sind: die Auszahlung der Energiepreispauschale nun auch an Rentnerinnen und Rentner, ein geplanter einmaliger Zuschuss für Gas- und Fernwärmekunden sowie die Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme bis 2024.
Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Erfolgsbeteiligungen – der deutsche Arbeitsmarkt ist umkämpft und während früher Arbeitnehmende nach Firmen gesucht haben, suchen heute die Unternehmen nach (qualifizierten) ArbeitnehmerInnen und finden diese nicht.
Um Unternehmen und Bundesbürgerinnen und -bürger von den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs zu entlasten, beschlossen das Bundesfinanzministerium (BFM) und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BWKM) dieses Jahr Maßnahmenpakete.
Die Bundesregierung hat kürzlich einen Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022 vorgelegt. Dieser sieht zahlreiche Änderungen im Steuerrecht vor. Sie betreffen etwa den Sonderausgabenabzug im Rahmen der Altersvorsorge, den Sparer-Pauschbetrag oder die Abschreibung von Mietimmobilien.