Urteil: Stromsteuerentlastung für Unternehmen in Schieflage nicht möglich
Aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) geht hervor, dass Stromsteuerentlastungen für Unternehmen in finanzieller Schieflage unzulässige Beihilfen sind und somit nicht gewährt werden können.