Steuerentlastungen wegen hoher Energiekosten
Vor kurzem hat das Bundeskabinett einem Referentenentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Auf die Maßnahmen hatte sich zuvor die Regierungskoalition verständigt, da die Energiekosten durch Ereignisse wie den Ukraine-Krieg in letzter Zeit sprunghaft angestiegen sind. Stimmt auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zu, können die Maßnahmen auf den Weg gebracht werden und die Preisanstiege im Idealfall etwas ausgleichen. Dies soll noch im ersten Halbjahr 2022 geschehen. Hier ein Überblick über wichtige Maßnahmen:
Vorgezogene Erhöhung der Entfernungspauschale
Als Reaktion auf die hohen Treibstoffpreise soll die Pauschale für Pendler ab dem 21. Kilometer erhöht werden. Sie beträgt dann 38 Cent statt der bisherigen 35 Cent. Gelten soll die Regelung rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Vorgezogen ist diese Maßnahme insofern, als dass die Anhebung bislang erst für 2024 geplant war. Die Regelung soll zeitlich befristet bis zum Ende des Jahres 2026 gelten.
Höherer Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschale
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll steigen. Statt der bisherigen 9.984 Euro wären dann die ersten 10.347 Euro steuerfrei. Auch bei der Werbungskostenpauschale sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung vor: von bisher 1.000 Euro auf 1.200 Euro. Beide Regelung werden bei Inkrafttreten des Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten.
Homeofficepauschale und Mindestlohn
Eine Pauschale von fünf Euro pro Homeoffice-Tag – für maximal 120 Tage im Jahr – gilt rückwirkend bereits seit dem 1. Januar 2020. Mit dem Steuerentlastungsgesetz soll diese Maßnahme nun bis Ende 2022 verlängert werden.
Ab Oktober dieses Jahres soll der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht werden. Zugleich wird auch die Minijob-Grenze auf 520 Euro steigen – von bisher 450 Euro.
EEG-Umlage fällt früher weg
Ab dem 1. Juli 2022 soll keine EEG-Umlage von Energieversorgern mehr erhoben werden. Sie wird stattdessen künftig komplett aus dem Energie- und Klimafonds bezahlt. Damit die Versorger die Entlastung auch an ihre Kunden weitergeben, gelten zugleich Regelungen zur Weitergabe der Absenkung. Ursprünglich war der Wegfall der Umlage erst für 2023 geplant.
Mehr zum Steuerentlastungsgesetz 2022 erfahren Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
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