Umfassendes Gesetz soll Unternehmen Wachstum erleichtern
Seit Ende März 2024 ist das Wachstumschancengesetz in Kraft. Es dient dazu, Unternehmen in der aktuell angespannten Zeit zu entlasten.
Seit Ende März 2024 ist das Wachstumschancengesetz in Kraft. Es dient dazu, Unternehmen in der aktuell angespannten Zeit zu entlasten.
ABG Steuer darf sich in diesem Jahr gleich mit drei Auszeichnungen präsentieren. Die Labels würdigen die Bemühungen unserer Kanzlei bei den Themen Steuerberatung, Digitalisierung und Familienfreundlichkeit. Erfahren Sie hier mehr über die jeweiligen Siegel.
Bis Anfang 2023 mussten Mieter die CO2-Abgabe für das Heizen mit fossilen Brennstoffen noch allein leisten. Dies hat sich nun geändert – ein neues Gesetz regelt die Aufteilung. Der Tenor dabei: Je energieeffizienter ein Gebäude ist, desto geringer ist der Anteil des Vermieters. Das gilt allerdings nur für Wohnimmobilien. Bei gewerblichen Objekten wie Büros gibt es bisher nur eine Übergangslösung. Wir erklären die Hintergründe im Beitrag.
Kürzlich hatte der Bundesfinanzhof zwei Entscheidungen zur Organschaft veröffentlicht. Sie betreffen einerseits die finanzielle Eingliederung einer Organgesellschaft in einen Organträger. Zum anderen geht es um ein Ersuchen an den Europäischen Gerichtshof bezüglich der Besteuerung von Innenumsätzen.
Auch Arbeitgeber können ihrer Belegschaft das sogenannte „49-Euro-Ticket“ als Benefit gewähren – und dabei Steuern und Sozialversicherungsabgaben sparen.
Mehr zur Entscheidung des Bundesfinanzhof bezüglich der steuerlichen Befreiung bei Mutterschaftszuschüssen an selbstständige Frauen.
Im Rahmen des Employer Brandings, als zusätzliche Anreize sowie Würdigungen der Leistungen der Belegschaft, sind Gutscheine und Geldkarten beliebt. Bis zu einem bestimmten Wert werden diese Leistungen sogar steuerlich und sozialversicherungspflichtig begünstigt. Dennoch ist dabei einiges zu beachten
Von den Ländern und vor allem vom Bund wurden während der Corona-Pandemie zahlreiche Hilfsprogramme aufgelegt. Hier müssen Unternehmen durch eine Schlussabrechnung nachweisen, dass sie die Zuschüsse in der angemessenen Höhe erhalten haben. Die Abgabefrist dafür endet in absehbarer Zeit.
Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, unterliegt als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof der Finanzverwaltung widersprochen.