Bundesfinanzhof entscheidet: Einmalige Steuersatzermäßigung auch bei unrechtmäßigem Erhalt geltend
Nach Vollendung des 55. Lebensjahrs oder bei dauerhafter Berufsunfähigkeit kann bei Gewinnen aus einer Betriebsveräußerung einmal im Leben eine besondere Steuersatzermäßigung in Anspruch genommen werden.