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Neue Regelungen beim Sachbezug

Arbeitgeber stehen in der gesetzlichen Pflicht, ihre Angestellten zu bezahlen. Dabei müssen sie neben dem Lohn auch Beiträge für die Steuer und Sozialversicherung pro Angestelltem leisten. Bei geldwerten Vorteilen wie Sachbezug oder Sachlohn bis zu einer gewissen Höhe entfallen diese Beiträge wiederum. Seit dem 1.1.2022 gelten neue Regelungen für den Sachbezug. Wir haben zusammengefasst, was es nun zu beachten gilt.

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