Wie sich Mieter und Vermieter die „CO2-Steuer“ aufteilen
Bis Anfang 2023 mussten Mieter die CO2-Abgabe für das Heizen mit fossilen Brennstoffen noch allein leisten. Dies hat sich nun geändert – ein neues Gesetz regelt die Aufteilung. Der Tenor dabei: Je energieeffizienter ein Gebäude ist, desto geringer ist der Anteil des Vermieters. Das gilt allerdings nur für Wohnimmobilien. Bei gewerblichen Objekten wie Büros gibt es bisher nur eine Übergangslösung. Wir erklären die Hintergründe im Beitrag.