Steuerentlastungsgesetz: Erleichterung für die Bevölkerung
Die Bundesregierung hat kürzlich das Steuerentlastungsgesetz beschlossen. Es soll die Belastung durch die pandemie- und kriegsbedingt gestiegenen Energiepreise für die Bevölkerung abmildern.
Die Bundesregierung hat kürzlich das Steuerentlastungsgesetz beschlossen. Es soll die Belastung durch die pandemie- und kriegsbedingt gestiegenen Energiepreise für die Bevölkerung abmildern.
Um die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger für gestiegene Energiekosten, etwa auf dem Arbeitsweg, zu entlasten, hat der Gesetzgeber im Rahmen des zweiten Entlastungspakets die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) über 300 Euro auf den Weg gebracht.
Die Bundesminister für Finanzen und Justiz haben kürzlich die Eckpfeiler des sogenannten „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ vorgestellt. Es soll noch in der ersten Hälfte der aktuellen Legislatur in Kraft treten und den Kapitalmarkt modernisieren.
Da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, musste der Gesetzgeber eine Neuregelung auf den Weg bringen. Sie tritt ab Januar 2025 in Kraft.
Aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) geht hervor, dass Stromsteuerentlastungen für Unternehmen in finanzieller Schieflage unzulässige Beihilfen sind und somit nicht gewährt werden können.
Mit Sachzuwendungen können sich Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Geschäftsführung gegenüber bei bestimmten Anlässen erkenntlich zeigen. Bis zu einer gewissen Obergrenze gilt hier eine pauschale Besteuerung.
Die letztjährig beschlossene Reform im Stiftungsrecht soll ab Juli 2023 bundesweit für mehr Einheitlichkeit und Handlungsspielraum sorgen.
Die letztjährig beschlossene Reform im Stiftungsrecht soll ab Juli 2023 bundesweit für mehr Einheitlichkeit und Handlungsspielraum sorgen.
Der Krieg in der Ukraine, die Sanktionen gegen Russland und die Auswirkungen auf den hiesigen Rohstoff- und Energiemarkt treffen deutsche Unternehmen immer stärker.