Grundsteuerreform: Frist für Neubewertung des Grundbesitzes angelaufen

Da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, musste der Gesetzgeber eine Neuregelung auf den Weg bringen. Sie tritt ab Januar 2025 in Kraft. So lange gilt interimsweise zwar noch die bisherige Regelung, aber die Grundsteuerreform hat bereits jetzt praktische Konsequenzen: Eigentümerinnen und Eigentümer müssen den Wert ihres Grundbesitzes neu bestimmen und fristgemäß an die Finanzverwaltung übermitteln.

Übermittlung bis Herbst

Die sogenannte „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ muss elektronisch über das Elster-Portal der Finanzverwaltungen eingereicht werden. Die Frist dafür hat am 1. Juli 2022 begonnen und läuft am 31.10.2022 ab. Wird die Neubewertung nicht rechtzeitig übermittelt, kann das Finanzamt mögliche Verspätungszuschläge erheben. Auch wenn sich der Wert eines Objekts später ändert, muss dies der Finanzbehörde zwingend erklärt werden. Das kann etwa bei Fehlerbehebungen im Rahmen der Bewertung oder bei Aus- sowie Umbaumaßnahmen an der Immobilie nötig sein.

Neubewertung durch Alteigentümer?

Als erster Hauptfeststellungsstichtag der neuen Grundsteuerregelung gilt der 1.1.2022. Deshalb ist auch bei einem unterjährigen Verkauf der Eigentümer vom 1.1. erklärungspflichtig. Wurde eine Immobilie zum Beispiel Mitte Februar verkauft und ist seitdem in neuer Hand, muss dennoch der Alteigentümer die Neubewertung einreichen. Ausnahmen gibt es hier lediglich im Rahmen des Erbbaurechts oder bei Gebäuden auf fremden Grundstücken.

Alle Immobilienarten müssen neu bewertet werden

Die Grundsteuerreform gilt für sämtliche Arten von Immobilien: Grundstücke, Gebäude und Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Dabei ist es egal, ob das jeweilige Objekt privat oder gewerblich genutzt wird. Daher bedürfen alle dieser Immobilien einer Neubewertung.

Wo gibt es Unterstützung?

Hilfe bei der Erstellung der Feststellungserklärung leistet beispielsweise die Website www.grundsteuer-leichtgemacht.de – sie bietet die kostenfreie Berechnung der Grundsteuerwerte für alle Bundesländer, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie eine kostengünstige Schnittstelle zum Elster-Programm. Das kann die Übertragung der Werte an das Finanzamt erleichtern. Dafür ist entsprechend eine Elster-Registrierung nötig. Bei individuellen Fragen können sich Eigentümerinnen und Eigentümer auch an das Finanzamt oder ihre Steuerexperten wenden.

Sie möchten mehr über die Wertermittlung erfahren oder benötigen konkrete Unterstützung im Rahmen der Grundsteuerreform? Wir stehen Ihnen gern zur Seite.

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