Schutzschild soll Auswirkungen des Ukraine-Kriegs dämpfen
Der Krieg in der Ukraine, die Sanktionen gegen Russland und die Auswirkungen auf den hiesigen Rohstoff- und Energiemarkt treffen deutsche Unternehmen immer stärker.
Der Krieg in der Ukraine, die Sanktionen gegen Russland und die Auswirkungen auf den hiesigen Rohstoff- und Energiemarkt treffen deutsche Unternehmen immer stärker.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Neben einem steuerfreien Corona-Bonus für Pflegekräfte sieht das Gesetz vor allem Verlängerungen von bereits befristet eingeführten Maßnahmen (z. B. Homeoffice-Pauschale) vor.
Nach Vollendung des 55. Lebensjahrs oder bei dauerhafter Berufsunfähigkeit kann bei Gewinnen aus einer Betriebsveräußerung einmal im Leben eine besondere Steuersatzermäßigung in Anspruch genommen werden.
Vor kurzem hat das Bundeskabinett einem Referentenentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Auf die Maßnahmen hatte sich zuvor die Regierungskoalition verständigt, da die Energiekosten durch Ereignisse wie den Ukraine-Krieg in letzter Zeit sprunghaft angestiegen sind.
Die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Doch die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht und der daran anknüpfende Vorsteuerabzug bieten Gestaltungsmöglichkeiten.
Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a Sozialgesetzbuch (SGB) V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen.
Das seit 2017 bestehende Transparenzregister wurde letztes Jahr durch eine Novelle in ein Vollregister umgewandelt, in das sich nun wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen und Vereinen verpflichtend eintragen müssen.
Die coronabedingten Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld werden verlängert. Der Bundestag hatte kürzlich einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Damit können Unternehmen nun bis 30. Juni 2022 erleichtertes Kurzarbeitergeld beantragen.
Arbeitgeber stehen in der gesetzlichen Pflicht, ihre Angestellten zu bezahlen. Dabei müssen sie neben dem Lohn auch Beiträge für die Steuer und Sozialversicherung pro Angestelltem leisten. Bei geldwerten Vorteilen wie Sachbezug oder Sachlohn bis zu einer gewissen Höhe entfallen diese Beiträge wiederum. Seit dem 1.1.2022 gelten neue Regelungen für den Sachbezug. Wir haben zusammengefasst, was es nun zu beachten gilt.