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Wie sich Mieter und Vermieter die „CO2-Steuer“ aufteilen

Bis Anfang 2023 mussten Mieter die CO2-Abgabe für das Heizen mit fossilen Brennstoffen noch allein leisten. Dies hat sich nun geändert – ein neues Gesetz regelt die Aufteilung. Der Tenor dabei: Je energieeffizienter ein Gebäude ist, desto geringer ist der Anteil des Vermieters. Das gilt allerdings nur für Wohnimmobilien. Bei gewerblichen Objekten wie Büros gibt es bisher nur eine Übergangslösung. Wir erklären die Hintergründe im Beitrag.

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Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, unterliegt als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof der Finanzverwaltung widersprochen.

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