Weitere Entlastungen in der Energiekrise: Energiepreispauschale für RentnerInnen; Dezemberhilfe und niedrigere Umsatzsteuer bei Gas und Fernwärme

Angesichts der Energiekrise sind weitere Entlastungen angekündigt oder auf den Weg gebracht worden. Wichtige Neuerungen sind: die Auszahlung der Energiepreispauschale nun auch an Rentnerinnen und Rentner, ein geplanter einmaliger Zuschuss für Gas- und Fernwärmekunden sowie die Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme bis 2024. In diesem Beitrag informieren wir kurz über diese Themen.

Energiepreispauschale nun auch für RentnerInnen

Bereits seit September wird die Energiepreispauschale als einmalige Entlastung an Erwerbstätige ausgezahlt – wir berichteten. Nun erhalten auch Personen mit Rentenanspruch den Zuschuss in Höhe von 300 Euro. Bundestag und Bundesrat hatten dafür kürzlich den Weg geebnet. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und zum Stichtag, 1. Dezember 2022, Anspruch auf gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente besitzt, soll die Leistung im selben Monat erhalten. Anspruchsberechtigt sind auch Personen mit Bezügen nach den Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetzen. Ausgezahlt wird die Pauschale durch die Rentenzahlstelle oder die jeweils zuständigen Stellen für Versorgungsbezüge.

„Dezemberhilfe“ als Entlastung für Gaskunden?

Über die geplante Gaspreisbremse ist in letzter Zeit viel in den Medien berichtet worden; das Instrument befindet sich derzeit in der Ausarbeitung. Gas- und Fernwärmekunden sollen aber bereits entlastet werden, bevor der Preisdeckel tatsächlich greift. Deshalb wird es nach Willen der Regierung wohl eine „Dezemberhilfe“ geben. Stimmt der Bundestag zu, übernimmt der Bund im Dezember 2022 einmalig die Abschläge für Gas und Fernwärme von Privatkunden und kleineren Unternehmen. Die Abrechnung soll direkt über den jeweiligen Versorger erfolgen. Mieterinnen und Mietern würde der Zuschuss dann im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung zugutekommen.

Umsatzsteuersenkung für Gas und Fernwärme steht

Die zeitweilige Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme ist nun gesetzlich verankert. Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird die Umsatzsteuer von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Die Senkung gilt rückwirkend vom 1. Oktober 2022 an und ist bis zum 31. März 2024 befristet. Bei Abrechnungen ist dabei der Steuersatz anzuwenden, der zum Ende des Ablesezeitraums vorliegt.

Sie haben Fragen zu diesen oder anderen Themen? Wenden Sie sich gern an unsere Expertinnen und Experten.


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