Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlage – ein weiterer Schritt zur Energiewende?


Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Bundestag ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das auch den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden fördern soll. Dies soll über den Abbau von steuerbürokratischen Hürden für die Installation und den Betrieb solcher Anlagen zur Energiewende beitragen. Im Folgenden werden die wichtigsten Informationen gebündelt.

Welche Bereiche betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen?

Seit dem ersten Januar 2023 fällt für Unternehmen sowie für BundesbürgerInnen keine Umsatzsteuer auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen mehr an. Die Voraussetzung: Die Anlage muss auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes angebracht werden. Die Regelung bezieht sich auf alle Bauteile wie beispielsweise Module, Batteriespeicher oder Wechselrichter. Das Gleiche gilt für den Austausch und die Neuinstallation defekter Komponenten.

Auch bei der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz entfällt in Zukunft die Umsatzsteuer. Einzige Ausnahme: Sollte die Betreiberin oder der Betreiber der Anwendung der Kleinunternehmerregelung entsagt haben, gelten andere Regelungen. Im Falle einer Einspeisung ist der Betreiber weiterhin dazu verpflichtet, sich beim Finanzamt steuerlich anzumelden.

Was gibt es zu beachten, um den Nullsteuersatz beanspruchen zu können?

Für die Inanspruchnahme des Nullsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Lieferung entscheidend. Nur wenn die Anlage nach dem ersten Januar 2023 geliefert und installiert wird, ist die Anwendung des Satzes möglich. Für Bestandsanlagen lässt sich der Steuersatz nicht rückwirkend verrechnen.

Außerdem sind Händler zwar dazu angehalten, die Vergünstigungen aufgrund des Nullsteuersatzes an Kaufende weiterzugeben – jedoch nicht verpflichtet.

Weitere Informationen zur Thematik erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie den Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen nutzen können? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne.


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