Reform im Stiftungsrecht sorgt für mehr Handlungsspielraum
Die letztjährig beschlossene Reform im Stiftungsrecht soll ab Juli 2023 bundesweit für mehr Einheitlichkeit und Handlungsspielraum sorgen.
Die letztjährig beschlossene Reform im Stiftungsrecht soll ab Juli 2023 bundesweit für mehr Einheitlichkeit und Handlungsspielraum sorgen.
Der Krieg in der Ukraine, die Sanktionen gegen Russland und die Auswirkungen auf den hiesigen Rohstoff- und Energiemarkt treffen deutsche Unternehmen immer stärker.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Neben einem steuerfreien Corona-Bonus für Pflegekräfte sieht das Gesetz vor allem Verlängerungen von bereits befristet eingeführten Maßnahmen (z. B. Homeoffice-Pauschale) vor.
Nach Vollendung des 55. Lebensjahrs oder bei dauerhafter Berufsunfähigkeit kann bei Gewinnen aus einer Betriebsveräußerung einmal im Leben eine besondere Steuersatzermäßigung in Anspruch genommen werden.
Vor kurzem hat das Bundeskabinett einem Referentenentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Auf die Maßnahmen hatte sich zuvor die Regierungskoalition verständigt, da die Energiekosten durch Ereignisse wie den Ukraine-Krieg in letzter Zeit sprunghaft angestiegen sind.
Die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Doch die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht und der daran anknüpfende Vorsteuerabzug bieten Gestaltungsmöglichkeiten.
Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a Sozialgesetzbuch (SGB) V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen.
Das seit 2017 bestehende Transparenzregister wurde letztes Jahr durch eine Novelle in ein Vollregister umgewandelt, in das sich nun wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen und Vereinen verpflichtend eintragen müssen.
Die coronabedingten Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld werden verlängert. Der Bundestag hatte kürzlich einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Damit können Unternehmen nun bis 30. Juni 2022 erleichtertes Kurzarbeitergeld beantragen.