Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug: Klarstellungen durch die Finanzverwaltung
Rund ein Jahr nachdem sich die Finanzverwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen und Geldkarten geäußert hat, wurden nun einige Grundsätze ergänzt.
Rund ein Jahr nachdem sich die Finanzverwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen und Geldkarten geäußert hat, wurden nun einige Grundsätze ergänzt.
Die Bundesregierung hat mit dem dritten Entlastungspaket umfassende Maßnahmen in die Wege geleitet, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei den enorm gestiegenen Energie- und Gaskosten zu entlasten.
Ursprünglich sollten die Schlussabrechnungen für Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten haben, bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres eingereicht werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, dass beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden.
Die Bundesregierung hat kürzlich das Steuerentlastungsgesetz beschlossen. Es soll die Belastung durch die pandemie- und kriegsbedingt gestiegenen Energiepreise für die Bevölkerung abmildern.
Um die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger für gestiegene Energiekosten, etwa auf dem Arbeitsweg, zu entlasten, hat der Gesetzgeber im Rahmen des zweiten Entlastungspakets die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) über 300 Euro auf den Weg gebracht.
Die Bundesminister für Finanzen und Justiz haben kürzlich die Eckpfeiler des sogenannten „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ vorgestellt. Es soll noch in der ersten Hälfte der aktuellen Legislatur in Kraft treten und den Kapitalmarkt modernisieren.
Da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, musste der Gesetzgeber eine Neuregelung auf den Weg bringen. Sie tritt ab Januar 2025 in Kraft.
Aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) geht hervor, dass Stromsteuerentlastungen für Unternehmen in finanzieller Schieflage unzulässige Beihilfen sind und somit nicht gewährt werden können.