Das dritte Entlastungspaket: Umfassende Maßnahmen

Die Bundesregierung hat mit dem dritten Entlastungspaket umfassende Maßnahmen in die Wege geleitet, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei den enorm gestiegenen Energie- und Gaskosten zu entlasten. Wir tragen die wichtigsten Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Geschäftsführende zusammen.

Mehr Entlastung bei Stromkosten

Künftig sollen KMU mit Versorgertarif sowie BürgerInnen von der Strompreisbremse profitieren. Sie verspricht eine Basisversorgung zu günstigeren Preiskonditionen. Generell soll die Preisbremse auch zu einer Senkung der Kosten für Strom beitragen.

Abschöpfung von Zufallsgewinnen

Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen zum Teil Zufallsgewinne von Stromproduzenten herangezogen werden. Der Grund: Energieunternehmen, deren Produktionskosten nicht gestiegen sind, fahren momentan durch die Preissteigerung höhere Zufallsgewinne ein.

Zeitpunkt zur Anhebung des CO2-Preises verschoben

Die für 2023 geplante Erhöhung des Preises für CO2 ist nun für 2024 angesetzt. Dies soll zur Abmilderung der Energiekosten beitragen.

Sonderregelungen Kurzarbeitergeld

Die eingeführten Sonderregelungen hinsichtlich des Kurzarbeitergeldes werden verlängert. Sie behalten also auch nach dem 30. September 2022 ihre Gültigkeit, um Arbeitgebern und Arbeitnehmenden Sicherheit zu bieten.

Unterstützung für energieintensive Unternehmen

Energieintensive Unternehmen, die Preissteigerungen nicht weitergeben können, sollen erneut durch ein Programm Unterstützung bekommen. Auch bereits bestehende Maßnahmen werden verlängert beziehungsweise ausgebaut.

Gastronomie: Senkung der Umsatzsteuer bleibt

Die Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie wird beibehalten. Sie soll die Auswirkungen der Inflation abmildern und Gastronomiebetrieben unter die Arme greifen.

Gas: Umsatzsteuer wird gesenkt

Ab dem ersten Oktober 2022 gilt die Absenkung der Umsatzsteuer für Gas von 19 auf sieben Prozent. Die Maßnahme soll unmittelbar der Inflation entgegenwirken.

Die im dritten Entlastungspaket enthaltenen Maßnahmen sind auf der Seite der Bundesregierung vollständig gelistet.

Sie fragen sich, inwieweit das dritte Entlastungpaket Auswirkungen auf Ihr Unternehmen hat? Unsere SteuerexpertInnen beraten Sie jederzeit gerne.

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