Schlussabrechnung zu Corona-Hilfen – Frist verlängert

Ursprünglich sollten die Schlussabrechnungen für Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten haben, bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres eingereicht werden. Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz diese Frist verlängert.

Im Mai 2022 ist die Frist angelaufen, innerhalb derer die Schlussabrechnungen zu den Corona-Hilfen anzufertigen und einzureichen sind. Ursprünglich sollte der Zeitraum nur bis Ende dieses Jahres gehen. Nun wurde die Abgabefrist auf den 30. Juni 2023 verlängert. Dies gilt für Abrechnungen zu den November- und Dezemberhilfen sowie zu den Überbrückungshilfen, sprich: Überbrückungshilfe I bis III sowie Überbrückungshilfe III Plus und IV. Einzureichen sind die Schlussabrechnungen wie gehabt durch prüfende Dritte – etwa Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – auf dem von der Regierung bereitgestellten Online-Portal. Hierüber kann auch eine weitergehende Verlängerung bis 31. Dezember 2023 beantragt werden. Sie wird in Einzelfällen gewährt; der entsprechende Antrag muss bis zum 31. August 2023 eingegangen sein.

Weshalb wird eine Schlussabrechnung verlangt?

Corona-Hilfen wurden oftmals auf der Basis von Umsatzvorhersagen und prognostizierten Kosten der betroffenen Unternehmen vergeben. Mit der Schlussabrechnung sollen von den prüfenden Dritten entsprechend die tatsächlichen Fixkosten und Umsätze erfasst werden. Die Abrechnung wird über das Onlineportal bei der Bewilligungsstelle eingereicht und von dieser geprüft. Anschließend sendet sie einen Schlussbescheid zu, in dem die tatsächliche Förderhöhe angegeben ist. Was bedeutet das für Unternehmen? Je nachdem, ob und wie sich die prognostizierten und tatsächlichen Werte unterscheiden:

  • werden die erhaltenen Mittel bestätigt,
  • erhält das Unternehmen eine Nachzahlung oder
  • muss der Betrieb selbst eine Rückzahlung leisten.

Weitere Informationen zur Schlussabrechnung finden Sie auch auf dem Portal zur Überbrückungshilfe des Bundes.

Sie haben Fragen zu Schlussabrechnung, Corona-Hilfen oder anderen Förder- und Steuerthemen, dann sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten gern an.

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