Welche Steuerhilfen gibt es derzeit?

Mit zahlreichen Erleichterungen greift der Staat auch den Steuerzahlenden unter die Arme. So wurde zuletzt die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 verlängert – auf den 31.03.2021. Zudem wird die Möglichkeit von Steuerstundungen bis zum 30. Juni 2021 ausgedehnt. Dies gilt für die Einkommen- und Körperschaft- sowie die Umsatzsteuer. Bis Ende Juni des kommenden Jahres bleibt zudem die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent gesenkt.

Zu den Bausteinen, die Unternehmen helfen sollen, ihre Liquidität in der angespannten Situation zu schonen, gehören auch Anpassungen bei den Vorauszahlungen. Durch Corona herausgeforderte Firmen, Selbständige und Freiberufler können nicht nur die Höhe der Vorauszahlungen reduzieren lassen, sondern auch Rückerstattungen für bereits geleistete Zahlungen beantragen. Dies betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer und ist auch im Rahmen des Messbetrags der Gewerbesteuer möglich.

Näheres zu diesen und anderen Steuererleichterungen durch den Gesetzgeber finden Sie auf einer weiteren Seite des Finanzministeriums: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

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