Weitere Unterstützung für Betroffene der Corona-Krise
Nachdem bereits Gastronomiebetriebe
und Kultureinrichtungen im November in einen zweiten Lockdown geschickt wurden,
muss nun auch der Handel seine Geschäfte bis voraussichtlich 10. Januar
schließen. Doch die Regierung verschärft nicht nur die Maßnahmen zum Schutz vor
Corona: Auch die Hilfen werden ausgeweitet. So wird die Ende Dezember
auslaufende Überbrückungshilfe II nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni
2021 verlängert. Sie sichert den besonders schwer von Einschränkungen
betroffenen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern Zuschüsse von
monatlich bis zu 200.000 Euro zu.
Zudem gibt es für direkt oder indirekt Betroffene der derzeitigen Schließungen
eine Dezemberhilfe in Höhe von 75 Prozent ihrer Einnahmen des
Vorjahreszeitraums.
Mehr über die jeweiligen Maßnahmen erfahren Sie auf einer Sonderseite des Finanzministeriums:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html
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