Weitere Unterstützung für Betroffene der Corona-Krise

Nachdem bereits Gastronomiebetriebe und Kultureinrichtungen im November in einen zweiten Lockdown geschickt wurden, muss nun auch der Handel seine Geschäfte bis voraussichtlich 10. Januar schließen. Doch die Regierung verschärft nicht nur die Maßnahmen zum Schutz vor Corona: Auch die Hilfen werden ausgeweitet. So wird die Ende Dezember auslaufende Überbrückungshilfe II nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert. Sie sichert den besonders schwer von Einschränkungen betroffenen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern Zuschüsse von monatlich bis zu 200.000 Euro zu.
 
Zudem gibt es für direkt oder indirekt Betroffene der derzeitigen Schließungen eine Dezemberhilfe in Höhe von 75 Prozent ihrer Einnahmen des Vorjahreszeitraums.

Mehr über die jeweiligen Maßnahmen erfahren Sie auf einer Sonderseite des Finanzministeriums: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html

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