Staatliche Überbrückungshilfe bis Jahresende verlängert

Die Überbrückungshilfe III Plus wird über den 30. September hinaus verlängert. Entsprechend können Unternehmen, die nach wie vor unter Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie leiden, bis Jahresende Zuschüsse erhalten. Dazu müssen die entsprechenden Umsatzeinbußen jedoch wie gehabt bei über 30 Prozent liegen.

Was bleibt, was läuft aus?

Die Inhalte des Unterstützungsprogramms bleiben im Wesentlichen wie in den Monaten zuvor. Der sogenannte Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung besteht somit weiter. Auch die Unterstützung für aufgrund von Corona drohend zahlungsunfähige Unternehmen, die sich in einer Restrukturierung befinden, bleibt bestehend – die Firmen können Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von bis zu 20.000 Euro zurückerhalten. Was hingegen nicht verlängert wird, ist die „Restart-Hilfe“. Dieser Personalkostenzuschuss habe seinen Zweck nach Angaben der Regierung erfüllt und laufe deshalb nun aus.

Bedingungen unverändert

Die maximale Förderhöhe pro Monat und Unternehmen beträgt weiterhin zehn Millionen Euro. Insgesamt können maximal 52 Millionen Euro an Zuschüssen beantragt werden. Erhält ein Unternehmen Überbrückungshilfe, gibt es nach wie vor bestimmte Einschränkungen zu beachten. So dürfen beispielsweise keine Gewinne ausgeschüttet und Dividenden oder Boni ausgezahlt werden.

Auch Solo-Selbständige weiter unterstützt

Die sogenannte Neustarthilfe Plus für Solo-Selbständige wird ebenfalls bis 31. Dezember verlängert. Diese können weiterhin eine monatliche Unterstützung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Insgesamt sind so für die Monate Oktober, November und Dezember maximal 4.500 Euro an Zuschüssen möglich. Dazu müssen die Umsätze der Selbständigen jedoch weiterhin durch Corona beeinträchtigt sein.

Antrag läuft wie gehabt über Dritte

Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung ist Ländersache. Das Procedere ist dabei das gleiche wie bisher: Die Anträge müssen von berechtigten Dritten wie SteuerberaterInnen eingereicht werden. Dafür steht das gewohnte Online-Portal der Bundesregierung bereit.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der gemeinsamen Pressemeldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen.

Sie haben individuelle Fragen zur verlängerten Überbrückungshilfe? Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung? Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gern!


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