Nachfolger- und Käufersuche bei Unternehmensnachfolgen und Unternehmensverkäufen

Fehlt ein geeigneter Kandidat für eine (familien-)interne Nachfolge oder lehnen die gewünschten Kandidaten die Nachfolge ab, bleibt meist nur die Nachfolge eines externen Dritten. Es handelt sich dann um einen „ganz normalen“ Unternehmensverkauf. Bei einer externen Nachfolge / einem Unternehmensverkauf an einen Dritten, lernen sich Käufer und Unternehmer regelmäßig erst im Rahmen der Übertragung kennen.

Die ersten Kontakte sind von einem gegenseitigen Kennenlernen geprägt und regelmäßig herrscht auch ein gewisses gegenseitiges Misstrauen. Hält sich der Vertragspartner an die Vereinbarungen? Versteht der Erwerber das Unternehmen und plant er für die Zukunft? Ist der Nachfolger überhaupt qualifiziert das Unternehmen fortzuführen? Kann der Unternehmer seine leitende Stellung im Unternehmen tatsächlich aufgeben?

Viele dieser Punkte sind zu Beginn ungeklärt. Die Übertragung an einen externen Dritten ist daher von einem langsamen „Herantasten“ der Parteien an die Nachfolge geprägt. Naturgemäß werden daher auch immer nur so viele Informationen preisgegeben wie unbedingt notwendig, denn falls der Verkauf doch nicht zu Stande kommen sollte hat man unter Umständen einem (potentiellen) Konkurrenten entscheidende Betriebsgeheimnisse offenbart.

Eine Unternehmensnachfolge durch einen Externen vollzieht sich daher grundsätzlich, wie eingangs erwähnt, nach dem gleichen Muster wie ein „normaler M & A – Prozess“, also ein Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf. Diese Verkäufe vollziehen sich immer nach dem gleichen Schema, auch wenn die jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Schritte erheblich voneinander abweichen können.

In jedem Fall des Verkaufs eines Unternehmens bereitet die Suche nach einem – oder nach Möglichkeit sogar mehreren – potentiellen Käufern erhebliche Schwierigkeiten. Etablierte Unternehmensbörsen wie beispielsweise Immobilienscout24.de für Immobilien existieren nicht. Entsprechende Versuche wie nexxt-change der IHK werden nur bedingt angenommen. Um eine möglichst tiefgreifende und ausgeweitete Nachfolgersuche zu ermöglichen arbeiten wir bei der Rechtsanwaltskanzlei Merz & Lauf Dresden daher mit ausgesuchten langjährigen Netzwerkpartnern, insbesondere ABG & Partner zusammen, von deren Kompetenz und Eignung wir überzeugt sind. Auf diese Weise gelingt eine erfolgreiche Vernetzung von interessierten Verkäufern oder Käufern mit denjenigen der anderen Netzwerkpartner.

Die Weitergabe von Informationen im Rahmen der Käufersuche erfolgt dabei streng anonymisiert, da ein nach außen dringen der Verkaufsabsicht einen nicht unerheblichen Reputationsschaden für das Unternehmen bedeuten könnte.  Die anonymen Exposés enthalten daher auch nur Eckdaten und sollen lediglich das erste Interesse wecken.  in diesem Stadium allein anhand von Eckdaten auf anonymer Basis. In diesem Schritt soll lediglich das gegenseitige Interesse geweckt werden.

Ist ein Käufer gefunden, begleiten wir Sie rechtlich beim gesamten Ablauf eines typischen Unternehmenskaufs, zum Beispiel mit der Durchführung einer Due Diligence Prüfung. Wir beraten Sie bei der Entscheidung, ob der Verkauf als Share Deal oder Asset Deal durchgeführt werden sollte. Darüber hinaus sind wir als Experten im Vertragsrecht Ihr Ansprechpartner für alle vertraglichen Vereinbarungen, die ein Unternehmensverkauf oder Kauf mit sich bringt: Vertraulichkeitserklärung, Absichtserklärung (Letter of Intent) und Kaufvertrag.


Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Webseite www.merz-dresden.de unter der Rubrik Für Unternehmer – Mergers and Acquisitions (M&A).

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