Steuerliche Erleichterungen im Rahmen der Corona-Krise

Um die derzeit sehr angespannte Situation für die Unternehmen zu verbessern, hat das Finanzministerium im Eilverfahren erhebliche steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Weitere Maßnahmen wurden in Aussicht gestellt. Steuerexpertin Isabel Franzka beantwortet in diesem Beitrag einige der wichtigsten Fragen, die sich Unternehmer derzeit stellen.

Welche steuerlichen Erleichterungen werden vonseiten der Finanzämter angeboten oder sind geplant?
  • Fällige Steuerzahlungen können gestundet werden
  • Säumniszuschläge werden im Zweifelsfall erlassen
  • Einschränkungen bei Vollstreckungsmaßnahmen oder der generelle Verzicht darauf sind möglich – das betrifft beispielsweise Kontopfändungen
  • Vorauszahlungen bei Einkommen-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer können herab- oder ausgesetzt werden
  • Entsprechende Erleichterungen soll es auch bei Steuern geben, die von der Zollverwaltung betreut werden – dazu zählen beispielsweise Energie- und Luftverkehrssteuer
  • Im Gespräch ist auch eine Verlängerung der Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldungen – das ist jedoch noch nicht sicher
Ab wann treten die einzelnen Maßnahmen in Kraft?

Um in der gegenwärtigen Lage eine effektive Erleichterung zu bieten, müssen die entsprechenden Maßnahmen natürlich so schnell wie möglich greifen. Deshalb gelten die Steuererleichterungen grundsätzlich ab Verkündung – also in der Regel ab März 2020. Die Detailabstimmung erfolgt derzeit noch. Hier muss das Bundesfinanzministerium beispielsweise Richtlinien an die jeweiligen Landesfinanzbehörden herausgeben. Unternehmer können ihre Anträge natürlich bereits jetzt stellen.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, um die Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können?

Sie und ihr Geschäft müssen durch das Corona-Virus beeinträchtigt sein. Dazu zählen beispielsweise die Stornierung von Veranstaltungen bei Künstlern, Messen und Eventagenturen, Absagen bei Reiseveranstaltern, angeordnete Ladenschließungen, Mitarbeiter, die nicht zur Arbeit erscheinen können, und vieles andere.

Was bringen die Erleichterungen den Unternehmen?

Mit den Steuererleichterungen soll die Liquidität der Unternehmen geschont werden, die durch die Corona-Krise in vielen Fällen ohnehin stark belastet ist. Ausgesetzte Steuervorauszahlungen, Stundungen und Einschränkungen bei der Vollstreckung sollen dafür sorgen, dass Unternehmern mehr Geldmittel zur Verfügung stehen, um die aktuellen operativen Herausforderungen zu meistern. Auf mittel- und langfristige Sicht sollen Unternehmen so möglichst erhalten und Insolvenzen vermieden werden.

Gelten die Erleichterungen „automatisch“ oder muss ich dafür selbst aktiv werden?

In der Regel müssen die Unternehmer hier selbst aktiv werden. Dafür wird ein Antrag beim Finanzamt eingereicht, der die Betroffenheit durch Corona aufzeigt und den Umfang der dadurch entstandenen wirtschaftlichen Probleme beschreibt. Konkret sind dies in der Regel Herabsetzungs- oder Stundungsanträge und Ähnliches. Bei Detailfragen können sich Unternehmen beim jeweiligen Finanzamt melden. Hier ist allerdings zu beachten, dass die Behörden derzeit für Besucher geschlossen sind. Der Kontakt ist somit meist nur schriftlich oder telefonisch möglich. Wer sich beraten lassen möchte, kann sich selbstverständlich auch an Steuerexperten wie unser Team wenden.

Wie gehe ich als betroffener Unternehmer ganz konkret vor: Welche Informationen, Belege und Nachweise muss ich sammeln? Wie meinen Antrag stellen?

Entscheidend ist es, die entsprechenden Nachweise über die wegen Corona entgangenen Einnahmen zu führen. Bei Reiseveranstaltern oder Konzertagenturen können dies zum Beispiel entsprechende Belege zu Stornierungen sein. Ansprechpartner ist die zuständige Finanzbehörde. Wie bereits gesagt, gibt es hier für bestimmte Anträge feste Formulare. Aufgrund der derzeit prekären Situation können manche Anliegen jedoch auch direkt formlos gestellt werden. Wichtig nur: Alle Gesuche immer schriftlich einreichen.

Gibt es Grenzen und Fallstricke, die bei Inanspruchnahme der Erleichterungen beachtet werden müssen?

Die in den Anträgen gemachten Angaben müssen selbstverständlich richtig und vollständig sein. Hier sollten Unternehmer also trotz der gebotenen Eile und der ernsten Situation genau vorgehen und nachprüfen. Denn unrichtige Angaben können letztlich auch strafrechtliche Folgen haben.

Wie lang sollen die Steuererleichterungen gelten?

Soweit sich das bereits jetzt abschätzen lässt, sollen die Steuererleichterungen voraussichtlich bis Ende 2020 gelten. Dies hängt natürlich stark von der künftigen Entwicklung der Corona-Krise und ihren weiteren Folgen ab.

Wo kann ich mich auf dem Laufenden halten?

Aktuelle Informationen zu den steuerlichen Maßnahmen finden Unternehmer auch auf der Sonderseite des Bundesfinanzministeriums.


Das ABG Team berät Sie gerne zu Ihren Fragen!

Kommen steuerliche Erleichterungen für Sie in Frage? Wir freuen uns auf ein gemeinsames Gespräch!

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