Insolvenzgeldumlage soll 2022 sinken

Nach dem Entwurf der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung für 2022 soll die Abgabe für die Unternehmen im kommenden Jahr sinken. Zuletzt war die Insolvenzgeldumlage erhöht worden: Sie stieg von 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Entgelts im Jahr 2020 auf 0,12 Prozent im aktuellen Jahr. Für 2022 ist nun eine Verringerung des Beitrags geplant – auf 0,09 Prozent.

Wer zahlt die Insolvenzgeldumlage?

Die Umlage ist von der Mehrheit der Unternehmen zu entrichten, die hierzulande Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Die Größe oder Branche der Arbeitgebenden spielt dabei keine Rolle. Es gibt nur wenige Befreite von dieser Regelung wie beispielsweise Stiftungen des öffentlichen Rechts oder staatliche Institutionen – da hier davon ausgegangen wird, dass diese nicht insolvent werden können.

Für wen muss die Abgabe entrichtet werden?

Die Insolvenzgeldumlage ist für alle im Unternehmen Beschäftigten zu entrichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob regulär angestellt, auszubildend oder lediglich auf 450-Euro-Basis beschäftigt. Eine der wenigen Ausnahmen bilden Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland, deren vorübergehende Tätigkeit entsprechend nachgewiesen wird.

Was geschieht mit der gezahlten Umlage?

Das von sämtlichen Unternehmen eingezahlte Geld landet in einer Art Fördertopf. Dieser dient vor allem dazu, die Löhne und Gehälter von Beschäftigten zu sichern, deren Arbeitgeber Insolvenz anmelden musste. Hier wird vom sogenannten Insolvenzgeld gesprochen: Über die Bundesagentur für Arbeit bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zu drei Monate ihre Löhne weitergezahlt. Aus dem Umlagetopf werden außerdem die Arbeitgeberbeiträge in die Sozialversicherung gezahlt, sollte dieser aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit den Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Wie bemisst sich die Insolvenzgeldumlage?

Es wird von den monatlichen rentenversicherungspflichtigen Entgelten ausgegangen, die der Arbeitgebende seinen ArbeitnehmerInnen zahlt. Von dieser Summe wird der jeweils aktuelle Umlageanteil gebildet – 2022 also voraussichtlich 0,09 Prozent. Das Ergebnis bildet die Höhe der Insolvenzgeldumlage. Kurzes Beispiel der Berechnung: Ein Betrieb zahlt im Monat eine Summe von 50.000 Euro an Entgelten an seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hiervon werden nun 0,09 Prozent gebildet. Die Firma muss im betrachteten Monat entsprechend 45 Euro Insolvenzgeldumlage zahlen.

Nochmals zu beachten: Auch wenn für bestimmte Beschäftigte keine tatsächliche Rentenversicherungspflicht besteht, muss die Umlage für sie dennoch entrichtet werden. Es wird in diesem Fall angenommen, für die entsprechenden Entgelte würde die Versicherungspflicht bestehen. Die Höhe des Insolvenzgeldumlagesatzes wird jedes Jahr durch eine Verordnung neu festgelegt.

Sie haben Fragen zu diesem oder anderen Themen bezüglich Lohns oder Steuern? Dann wenden Sie sich gern an unsere Expertinnen und Experten.

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