E-Was?

Was Digitalisierung alles Gutes bringt und warum Ärzte trotzdem aufpassen müssen

Der E-Arztbrief ist bekannt, die E-Patientenakte bisher noch wenig. Mediziner kommunizieren privat viel online und wünschen sich auch im Beruf den digitalen Fortschritt. Eine Studie der DAK-Gesundheit unter 1147 Ärzten belegt die Aufgeschlossenheit gegenüber E-Health. Wir verraten, warum sich Ärzte dem Digitalisierungstrend nicht mehr verwehren können, und was sie dabei beachten sollten.

Gesundheits-Apps sind längst auf dem Vormarsch. Mediziner sehen in der Digitalisierung der Patientenversorgung noch viel mehr Potenzial. So können sich die befragten Teilnehmer Videosprechstunden oder ein Online-Coaching sehr gut vorstellen. Aufgrund der kürzeren und schnelleren Kommunikation mithilfe digitaler Kanäle würden sich Behandlungsleitlinien schneller verbreiten und Therapiefortschritte von Patienten besser verfolgen lassen. Prozesse in Praxen und Kliniken könnten erheblich beschleunigt werden, allerdings stehen dem Vorhaben noch zu viele rechtliche und abrechnungsrelevante Hindernisse im Weg.
Darüber hinaus müssen Mediziner auch im sicheren Umgang mit digitalen Medien intensiver geschult werden. Eine Umfrage des Deutschen Datenschutz Instituts ergab, dass mehr als die Hälfte der befragten Ärzte Befunde über Messenger-Dienste absenden. Dabei machen sie sensible Daten zwar unkenntlich, vergessen jedoch, dass sie mit der Nutzung cloudbasierter Plattformen die Rechte an ihren Bildern und damit die Kontrolle über die Weiterverbreitung abtreten. Nicht nur diesbezüglich, sondern auf im Hinblick auf sämtliche digitale Abläufe in Praxen und Kliniken sollten sich Mediziner übrigens grundsätzlich mit dem Datenschutz befassen: Ab 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Besonders im medizinischen Bereich ist hier höchste Vorsicht geboten, denn Patientendaten sind besonders sensibel und müssen dementsprechend sorgfältig verarbeitet werden. Bei Verstößen gegen diese neue Verordnung, die Verschärfungen des bereits bestehenden Bundesdatenschutzgesetztes sowie zahlreiche Neuerungen mit sich bringt, drohen höhere Bußgelder – sogar bis hoch hinaus in den Millionenbereich.

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