Die Überbrückungshilfe IV kommt

Für Unternehmen, die von Corona betroffen sind, gibt es vom Staat derzeit die Überbrückungshilfe III Plus. Das Pendant für Selbständige nennt sich Neustarthilfe III Plus. Ursprünglich sollten die Zuschüsse Ende des Jahres auslaufen. Angesichts des sich akut zuspitzenden Infektionsgeschehens und neuerlicher Einschränkungen für Restaurants, Kultureinrichtungen oder Weihnachtsmärkte, hat sich die Regierung entschlossen, die Hilfen zu verlängern. Wirtschafts- und Finanzministerium haben kürzlich die Modalitäten der Maßnahme geklärt. So wird das jetzige Leistungspaket mit leichten Anpassungen unter dem Namen „Überbrückungshilfe IV“ von Januar bis Ende März 2022 weitergeführt. Parallel dazu gibt es in dem Zeitraum auch die Neustarthilfe IV für Selbständige.

Regelungen weitgehend beibehalten

Für die Überbrückungshilfe IV müssen Unternehmen – wie bereits für die aktuellen Zuschüsse – einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Monat 2019 vorweisen. Erfüllen sie diese Bedingung, erhalten die Firmen Betriebskosten erstattet. Bei Umsatzausfällen über 70 Prozent bekommen die Unternehmen ab Januar 2022 90 Prozent ihrer fixen Kosten ersetzt – im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus sind es derzeit noch 100 Prozent. Die Neustarthilfe für Selbständige bleibt unverändert: Diese können pro Monat bis zu 1.500 Euro an Zuschüssen erhalten. 

Besonderes Augenmerk auf Weihnachtsmärkten

Im Rahmen der neuen Hilfe wird Ausstellern auf Weihnachtsmärkten der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss erleichtert. Sie müssen künftig nur noch für einen Monat einen relevanten Umsatzrückgang nachweisen, um die Leistung zu erhalten.

Weitere Maßnahmen verlängert

Mit der Fortsetzung der Überbrückungshilfen werden auch die Fristen für die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Daneben werden auch das vereinfachte Kurzarbeitergeld und die Härtefallhilfen der Länder bis Ende März 2022 gewährt.

Sie haben individuelle Fragen zu den Bedingungen und zur Beantragung der Zuschüsse? Wenden Sie sich jederzeit an unsere Expertinnen und Experten!

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