CO2-Ausstoß ab diesem Jahr für alle „besteuert“

Von vielen in der Corona-Krise kaum beachtet, ist Anfang 2021 das sogenannte Brennstoffemissionshandelsgesetz in Kraft getreten. Aus der öffentlichen Debatte auch besser als „CO2-Steuer“ bekannt. Dabei handelt es sich aber nicht im eigentlichen Sinn um eine Steuer, sondern um eine Abgabe, die über den Preis geregelt wird. Die Wirkung ist jedoch ganz ähnlich: Wer, etwa durch das Fahren mit einem Verbrennungsmotor oder das Heizen mit Öl oder Gas, Kohlendioxid freisetzt, muss nun dafür zahlen. Diesel beispielsweise verteuert sich durch die CO2-„Steuer“ um circa 8 Cent pro Liter.

Wie funktioniert die CO2-Abgabe?

Händler von fossilen Brenn- oder Kraftstoffen wie Öl, Benzin, Diesel oder Gas müssen für den Verkauf dieser Waren ab sofort selbst Zertifikate erwerben. Das erfolgt bei der Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes. Die Menge, die durch seine verkauften Brennstoffe an CO2 frei wird und den entsprechenden Bedarf an Zertifikaten, muss der Händler selbst berechnen. Eine Tonne CO2-Ausstoß kostet dieses Jahr 25 Euro, steigt aber bis 2025 schrittweise auf 55 Euro an. Die Mehrkosten legt der Händler auf seine Abnehmer um. Damit landen die Kosten für den Ausstoß des Klimagases bei den Verursachern des CO2-Ausstoßes. Zur CO2-Abgabe kommen noch einmal 19 Prozent Mehrwertsteuer hinzu. Die Menge der über das Jahr erworbenen Zertifikate muss vom Händler dokumentiert und an das Bundesumweltamt gemeldet werden. Außerdem beachten: Zertifikate auf Vorrat zu kaufen, um sie in späteren Jahren einzusetzen, ist ausgeschlossen.

Gibt es Ausnahmen?

Unternehmen aus energieintensiven Branchen mussten bereits seit längerem Zertifikate im europäischen Emissionshandel erwerben, wenn sie CO2 ausstießen. Die neuen, nationalen Regelungen gelten nun annähernd flächendeckend für CO2-Emmitenden – egal, ob Unternehmen oder private Verbraucher. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. So werden energieintensive Betriebe, die sich in internationalem Wettbewerb befinden und nicht am europäischen Handel mit Emissionen teilnehmen, teils bei der CO2-Abgabe entlastet. Denn sie können die Mehrkosten oft nicht einfach an ihre Abnehmer durchreichen. Auch Unternehmen wie Fluggesellschaften, die bereits in den europäischen Emissionshandel einzahlen, sind von der neuen Regelung ausgenommen. Bei den Rohstoffen selbst gibt es ebenfalls Sonderfälle. Die Verbrennung von Holz beispielsweise ist vom Brennstoffemissionshandelsgesetz ausgenommen – da es als klimaneutral gilt. Biobrennstoffe wie Biodiesel sind dagegen prinzipiell abgabepflichtig – aber dieses und das kommende Jahr noch von der Steuer befreit. Für den Kohlehandel müssen erst ab 2023 Zertifikate gekauft werden.

Was passiert mit den Einnahmen?

Durch die staatlichen Mehreinnahmen sollen Umweltprogramme und regenerative Energien gefördert werden. Zudem senken sie die Stromkosten: Die Umlage für erneuerbare Energien wird in diesem und dem nächsten Jahr herabgesetzt. Um berufliche Fahrerinnen und Fahrer nicht zu sehr zu belasten, wurde zudem die Pendlerpauschale unter gewissen Voraussetzungen angehoben.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema, dann wenden Sie sich gern an unsere Steuerexpertinnen und -experten.


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