„Zukunftsfinanzierungsgesetz“ – besserer Kapitalzugang für KMU und Startups

Die Bundesminister für Finanzen und Justiz haben kürzlich die Eckpfeiler des sogenannten „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ vorgestellt. Es soll noch in der ersten Hälfte der aktuellen Legislatur in Kraft treten und den Kapitalmarkt modernisieren. Dazu werden neue Regelungen im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht erarbeitet. Diese sollen KMU, Startups und wachsenden Unternehmen den Zugang zu Kapital erleichtern und Zukunftsinvestitionen vereinfachen.

Geringere Hürden für einen Börsengang

Mit dem neuen Gesetz ist eine Absenkung des für einen Börsengang nötigen Mindestkapitals geplant. Die bisher erforderlichen 1,25 Millionen Euro sollen auf eine Million Euro reduziert werden. Zudem sind weitere regulatorische Vereinfachungen beim Kapitalmarktzugang in der Prüfung.

Die Gewinnung von Eigenkapital soll durch einfachere Kapitalerhöhungen und die Möglichkeit von Mehrstimmrechtsaktien verbessert werden. Daneben sollen Anlagen durch institutionelle Investoren erleichtert und bessere Rahmenbedingungen für moderne Transaktionsformen geschaffen werden. Verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Finanzinstrumenten und Transaktionen sind ebenfalls in der Planung.

Wird der Kapitalmarkt digitaler?

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll nach dem Willen der Minister auch den digitalen Wandel im Finanzbereich voranbringen – etwa durch Aktienemissionen in Form elektronischer Wertpapiere oder durch eine umfassendere Übertragbarkeit von Kryptowerten. Zugleich wurde angekündigt, Digitalisierungshemmnisse bei der BaFin abzubauen und für eine bessere englischsprachige Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde sorgen zu wollen.

Steuerliche Anreize für Beteiligungen

Der Erwerb von Unternehmensaktien soll durch Steuervergünstigungen angekurbelt werden. Geplant ist ein höherer Freibetrag für private Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Aktienfondsanteilen. Zudem sind Verbesserungen bei der Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften im Gespräch.

Das Gesetz soll auch die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an ihren Unternehmen attraktiver zu machen. Dazu soll der einkommensteuerliche Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 1.440 auf 5.000 Euro erhöht werden. Außerdem ist die Ausweitung der Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung geldwerter Vorteile aus Vermögensbeteiligung von ArbeitnehmerInnen angedacht. Gleiches gilt für eine Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen.

Mehr zum geplanten Gesetz finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

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