Umfassendes Gesetz soll Unternehmen Wachstum erleichtern


Seit Ende März 2024 ist das Wachstumschancengesetz in Kraft. Es dient dazu, Unternehmen in der aktuell angespannten Zeit zu entlasten.

Mit den Regelungen sollen Betrieben Anpassungsvorgänge, Wachstum, Investitionen und Innovationen erleichtert werden. Das soll wiederum den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit in den momentan unsicheren Zeiten sicherstellen. Zu dem Gesetz zählt auch eine Vereinfachung und Modernisierung des Steuersystems. Hier eine Auswahl der zahlreichen Neuregelungen:

Alle Personengesellschaften erhalten nun die Möglichkeit, die Körperschaftsbesteuerung zu wählen. Bisher war das auf Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften beschränkt

Die Sonderabschreibung der Investitionskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter wird auf 40 Prozent erhöht.

Für bewegliches Anlagevermögen, das ab dem 1. April 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt wird, wurde die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) von bis zu 20 Prozent vorgesehen. Sie darf maximal das Zweifache der linearen Abschreibung betragen.

Es wird eine degressive AfA für Wohngebäude mit fünf Prozent eingeführt, wenn deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 beginnt. Im Falle einer Anschaffung muss der rechtswirksame Abschluss des Vertrages nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 erfolgen.

Entnahmen, um Steuerzahlungen wie Einkommensteuer oder Gewerbesteuer zu begleichen werden zukünftig steuerlich begünstigt.

Wenn Sie mehr über einzelne Aspekte des Wachstumschancengesetzes erfahren möchten, wenden Sie sich gern an unsere Expertinnen und Experten.