Hilfen für Unternehmen und Privathaushalte: Das gilt 2023


Auch in diesem wirtschaftlich angespannten Jahr hat die Bundesregierung einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, beispielsweise in Form der Entlastungpakete oder verschiedene KfW-Programme. Der Beitrag gibt einen Überblick über einige Hilfen für Unternehmen, die im Jahr 2023 greifen.

Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Ab 2023 greifen die Preisbremsen für BundesbürgerInnen und Unternehmen. Für KMU sollen dabei die gleichen Regeln gelten wie für Privathaushalte; für die energieintensive Energiebranche gibt es eigene Regelungen. Prinzipiell sollen die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme das gesamte Jahr 2023 abdecken – eine Verlängerung bis April 2024 ist geplant. Allerdings werden die Entlastungsbeträge für Januar und Februar nächstes Jahr ab März rückwirkend angerechnet. 

Co2-Preis-Erhöhung wird verschoben

Ursprünglich war ab Beginn 2023 eine weitere Erhöhung der Bepreisung auf Co2 bei Heizöl, Erdgas und Spritgeplant. Um Betroffene bei den Kosten zu entlasten, wurde die Erhöhung um ein weiteres Jahr nach hinten verschoben. Ab 2024 soll der Preis von 35 Euro pro Tonne gelten.

Spitzenausgleich für das Produzierende Gewerbe auch 2023

Die Verlängerung des Spitzenausgleiches für energieintensive Betriebe des Produzierenden Gewerbes ist auch für 2023 geplant. Etwa 9.000 Unternehmen sollen vom Ausgleich profitieren; 1,7 Milliarden Euro sind für die Maßnahme vorgesehen. Dennoch sollen begünstigte Unternehmen auch selbst Vorkehrungen treffen, um den Energieverbrauch zu reduzieren.

Zeitlich begrenzte Senkung der Umsatzsteuer auf Gas

Bereits seit Oktober dieses Jahres gilt die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf sieben Prozent auf geliefertes Gas über das Erdgasnetz. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz soll bis Ende März 2024 gelten.

Sie möchten wissen, wie Sie die Hilfen optimal für Ihr Unternehmen nutzen können? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie.



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