Steuerentlastungsgesetz: Erleichterung für die Bevölkerung

Die Bundesregierung hat kürzlich das Steuerentlastungsgesetz beschlossen. Es soll die Belastung durch die pandemie- und kriegsbedingt gestiegenen Energiepreise für die Bevölkerung abmildern. Im Gesetz sind verschiedene finanzielle und steuerliche Maßnahmen enthalten, die Erleichterung bezüglich der Lebenshaltungskosten schaffen sollen. Wir fassen zusammen, welche Neuerungen für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nun relevant werden.

Einmalige Energiepreispauschale

Um die höheren Energiekosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, etwa auf dem Arbeitsweg, auszugleichen, steht jedem unbeschränkt Steuerpflichten mit bestimmten Einkünften im Jahr 2022 eine einmalige Energiepreispauschale zu. Ausgezahlt wird der Betrag über 300 Euro durch den Arbeitgeber. Allerdings ist die Pauschale für diejenigen, deren Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet, steuerpflichtig. Wann die Auszahlung erfolgt, hängt vom Zeitraum der Lohnsteuer-Anmeldung ab. Bei einer monatlichen beziehungsweise vierteljährlichen Anmeldung werden die Beträge im September und Oktober 2022 ausgezahlt; bei einer jährlichen lohnsteuerlichen Anmeldung bekommen Arbeitnehmende die Pauschale über ihre Einkommensteuererklärung.

Erhöhung Grundfreibetrag

Die Höhe des Grundfreibetrages wurde rückwirkend ab dem 01.01.22 auf 10.347 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag muss künftig keine Einkommensteuer mehr gezahlt werden. Für Verheiratete, die zusammenveranlagt werden, ist die doppelte Höhe des Grundfreibetrags gültig.

Anhebung Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Eine weitere Erhöhung betrifft den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der im Zuge des Steuerentlastungsgesetzes rückwirkend ab dem 01.01.22 auf 1.200 Euro angestiegen ist. Der Pauschbetrag steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für ihre Werbungskosten zu und wird bis zu dieser Höhe ohne einen Nachweis in Form von Belegen gewährt.

Höhere Entfernungspauschale

Früher als geplant kommt rückwirkend ab dem 01.01.22 die Erhöhung der Entfernungspauschale für Berufspendlerinnen und -pendler zum Tragen. Sie beläuft sich bis 2026 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer.

Einmaliger Kindergeld-Bonus über 100 Euro

Für jedes anspruchsberechtige Kind wird ab Juli 2022 ein einmaliger Bonus über 100 Euro ausgezahlt.

Sie möchten gerne noch mehr über das Steuerentlastungsgesetz erfahren? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne.

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