Weiter vereinfachte Steuerstundungen möglich

Da die Corona-Pandemie aktuell durch die Omikron-Variante nach wie vor zu Einschränkungen, Einbußen und wirtschaftlichen Schäden führt, werden etliche staatliche Unterstützungsmaßnahmen auch 2022 fortgesetzt. Dazu gehören Erleichterungen wie vereinfachte Steuerstundungen oder Anpassungen bei den Vorauszahlungen. Wir haben hier einmal wichtige Informationen zu diesen Themen zusammengefasst.

Stundungen im vereinfachten Verfahren

Bis 31. März 2022 kann die Stundung von bis dahin fälligen Steuerzahlungen im vereinfachten Verfahren beantragt werden. Dazu müssen Steuerpflichtige der Finanzbehörde ihre Verhältnisse darlegen. Diese prüft, ob nachweislich eine erhebliche Beeinträchtigung durch Corona vorliegt. Die Prüfung richtet sich dabei allerdings nicht nach strengen Kriterien.

Die bewilligte Stundung selbst erfolgt dann bis spätestens 30. Juni 2022. Danach ist bei Bedarf eine weitere Erleichterung möglich: Die fälligen Steuern können bis 30.09. in Raten abbezahlt werden. Stundungszinsen entfallen bei der vereinfachten Stundung.

Vollstreckungsmaßnahmen weiter ausgesetzt

Sind Steuerschuldner nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen, werden bis 30. Juni 2022 auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Das gilt für Steuern, die bis zum 31. März dieses Jahres angefallen sind. Säumniszuschläge, die vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2022 im Normalfall fällig gewesen wären, werden hierbei ebenfalls erlassen.

Anpassungen der Steuervorauszahlungen

Bis 30. Juni dieses Jahres können Steuerpflichtige auch die Anpassung ihrer Körperschaft- oder Einkommensteuer beantragen. Auch hier gilt: Es muss nachweislich eine erhebliche Betroffenheit durch die Pandemie vorliegen. Die Verhältnisse sind darzulegen und werden geprüft – aber nicht nach strengen Anforderungen. Der Antrag kann also nicht einfach abgelehnt werden, auch wenn Steuerpflichtige die „Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können“, wie es dazu im Schreiben des Bundesfinanzministeriums heißt.

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