Ein Unternehmen auch zukunftsfähig zu planen, ist essenziell für dessen Fortbestehen. Eine handelsrechtliche Fortführungsprognose hilft dabei. Sie gibt Auskunft darüber, ob ein Betrieb fortführungsfähig ist. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag.
Bei der Bilanzierung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit fortführt, sofern dem keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen. Können alle Kriterien für diese Annahme – das sogenannte Fortführungs- oder Going-Concern-Prinzip –, ohne eine konkrete Prognose anzufertigen, positiv beurteilt werden, wird von einer impliziten Fortführungsprognose gesprochen.
Implizite Fortführungskriterien sind:
Gibt es Anzeichen dafür, dass mindestens einer dieser Punkte infragesteht? Eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit also nicht gesichert ist? Dann hat die Geschäftsführung die Gründe hierfür in einer expliziten Fortführungsprognose zu analysieren und zu bewerten. Das kann beispielsweise passieren, wenn:
Die Fortführungsprognose, deren Bezugszeitraum mindestens zwölf Monate ab dem Bilanzstichtag umfasst, bezieht sich auf Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, die voraussichtlich finanzielle Auswirkungen haben werden. Unter anderem ist zu klären, ob die kurzfristigen Verbindlichkeiten erfüllt, die laufenden Geschäftsaktivitäten finanziert und die Kosten gedeckt werden können. Wichtig für die Prognose:
Fällt die Prognose positiv aus, ist handelsrechtlich von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen. Bei einer negativen Prognose ist das Unternehmen entweder (drohend) zahlungsunfähig oder überschuldet, also potenziell insolvent. In diesem Fall ist es wichtig, frühzeitig insolvenzrechtliche Vorgaben zu beachten, eine entsprechende Rechtsberatung hinzuzuziehen und gegebenenfalls Restrukturierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten.
Die Fortführungsprognose ist nicht zu verwechseln mit der Fortbestehensprognose. Letztere ist in einer Unternehmenskrise relevant und wird von einem externen Sachverständigen erstellt. Dieser prüft, ob zwingende Gründe für die Stellung eines Insolvenzantrags vorliegen.
Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Fortführungsprognose oder haben generell Fragen zur Erstellung von Bilanzen? Wir unterstützen Sie gern. Wenden Sie sich einfach an unsere Expertin Ramona Olenizak.