Insolvenz

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Benötigen Sie Unterstützung bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren? Wir stehen Ihnen mit unserem Know-how als Berater oder als ausführender Interimsmanager zur Seite.

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Insolvenz: Chance für den unternehmerischen Neuanfang

Insolvenz: Chance für den unternehmerischen Neuanfang

Seit die Rechtsprechung in 2012 von Grund auf reformiert wurde, ist Insolvenz nicht mehr gleichbedeutend mit der Abwicklung eines Unternehmens. Heute steht – mit der Insolvenz in Eigenverwaltung oder dem sogenannten Schutzschirmverfahren – die nachhaltige Sanierung eines Betriebes im Vordergrund. Damit diese Werkzeuge jedoch greifen, ist ein detailliertes und aussichtsreiches Sanierungskonzept nötig und der Zeitraum dafür ist kurz. Zudem erfordert das operative Geschäft gerade in Krisenzeiten die volle Aufmerksamkeit. Gern begleiten wir Sie beim Weg aus der Krise und gehen Ihnen bei der fristgerechten und rechtskonformen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Hand.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung

Im sogenannten Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Unternehmensleitung weiterhin beim Geschäftsführer. Lediglich ein Sachwalter wird dem Management als Kontrollinstanz zur Seite gestellt. Damit Sie Ihren Betrieb wieder erfolgreich aufstellen können, arbeiten wir krisenerprobt an Ihrer Seite, nehmen eine schnelle und genaue Analyse von Ursachen vor und entwickeln einen aussichtsreichen Sanierungsplan. Dieser Plan muss fundiert und belastbar sein, denn er wird später den Gläubigern im eröffneten Insolvenzverfahren zur Abstimmung gestellt. Erst wenn diese zustimmen, endet das Verfahren. Grundvoraussetzung für die Insolvenz in Eigenverwaltung ist eine frühzeitige Antragstellung.

Einige Vorteile einer Insolvenz in Eigenverwaltung

  • Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt wie auch im Regelverfahren per Insolvenzgeld Löhne und Gehälter für bis zu drei Monate
  • Im Eröffnungsverfahren muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden
  • Es muss nur für Waren gezahlt werden, die nach Antragstellung geliefert werden

So unterstützen wir Sie in der Insolvenz (Auswahl):

So unterstützen wir Sie in der Insolvenz (Auswahl):

Das Schutzschirmverfahren als besondere Form der Eigenverwaltung

Das Schutzschirmverfahren ist ebenfalls ein Insolvenzverfahren, auch wenn es in der Presse häufig anders dargestellt wird. Es kann nur eingeleitet werden, wenn im Unternehmen noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt (Zeitpunkt der Antragstellung) – laut Gesetzgeber soll damit eine frühzeitige Antragstellung unterstützt werden. Es ist die Vorlage einer Bescheinigung durch einen insolvenzerfahrenen Dritten nötig (meist Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater). In dieser muss bestätigt werden, dass die Zahlungsunfähigkeit nicht vorliegt, die angestrebte Sanierung darf dabei nicht offensichtlich aussichtslos sein.

Ihr sollte eine fundierte betriebswirtschaftliche Untersuchung vorausgehen und durch die Unternehmensplanung aufgezeigt werden, dass die Firma sanierungsfähig ist. Dazu gehören unter anderem Erfolgs-, Finanz,- und Vermögensplanungen, Aussagen zu den Krisenursachen, Risiken der Sanierung, Ansätze zur Sanierungsfähigkeit, Erläuterungen zum Wettbewerb und der Branchensituation, Auftragsplanungen, sowie eine detaillierte Liquiditätsplanung.

In einem kurzen Zeitraum von bis zu drei Monaten wird dann vom Management ein Sanierungsplan erarbeitet – frei von Vollstreckungsmaßnahmen und auch hier unter der Kontrolle eines eingesetzten vorläufigen Sachwalters, den das Unternehmen aber selbst vorschlagen darf. Der Unternehmer führt die Geschäfte eigenständig weiter. Er ist weiterhin verfügungsbefugt.

Nach der Insolvenz: Sanierung richtig angehen

Wurde der Sanierungsplan von den Gläubigern angenommen, ist eine wichtige Hürde genommen. Doch für eine nachhaltige Gesundung des Unternehmens müssen die Punkte aus dem Plan konsequent umgesetzt werden. Wir unterstützen Betriebe mit einem transparenten Monitoring. Außerdem helfen wir jederzeit gern bei der Umsetzung oder Nachbesserung. 

Weitere Leistungen zur
Krisenberatung

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