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Spenden statt Schenken – ABG Consulting spendet an Dresdner Kinder- und Jugendtrauerhilfe Lacrima

Nach dem Entwurf der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung für 2022 soll die Abgabe für die Unternehmen im kommenden Jahr sinken. Zuletzt war die Insolvenzgeldumlage erhöht worden: Sie stieg von 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Entgelts im Jahr 2020 auf 0,12 Prozent im aktuellen Jahr. Für 2022 ist nun eine Verringerung des Beitrags geplant – auf 0,09 Prozent.

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Insolvenzgeldumlage soll 2022 sinken

Nach dem Entwurf der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung für 2022 soll die Abgabe für die Unternehmen im kommenden Jahr sinken. Zuletzt war die Insolvenzgeldumlage erhöht worden: Sie stieg von 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Entgelts im Jahr 2020 auf 0,12 Prozent im aktuellen Jahr. Für 2022 ist nun eine Verringerung des Beitrags geplant – auf 0,09 Prozent.

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Mittelstandmagazin Akzento mit neuer Ausgabe

Flexibilität ist eine Eigenschaft, die jeder Unternehmer besitzen und immer wieder anwenden sollte. Wenn die Geschäfte gut laufen, gerät es jedoch oft in den Hintergrund, flexibel zu agieren. Dabei zeigt gerade die jüngste Geschichte, dass im Markt nur derjenige besteht, der wie ein Gepard handelt: Schnelle Einschätzung der Situation und blitzschnelle Reaktion.

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Weihnachtsfeier und steuerfreie Corona-Prämie

Wegen der Coronapandemie wurden betriebliche Weihnachtsfeiern im letzten Jahr reihenweise abgesagt. Für das Jahresende 2021 besteht dagegen Hoffnung, dass wieder eine klassische (Corona-konforme) Weihnachtsfeier durchgeführt werden kann. Aus steuerlicher Sicht ist dabei zu beachten, dass Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung von den Arbeitnehmern als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern sind. Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr gilt jedoch ein Freibetrag von je 110 EUR pro Arbeitnehmer. 

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